Mitgliedschaft

1. Wie werde ich Mitglied?

a) Beim Eintritt zur Genossenschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr von € 40,00 fällig.

b) Als vollständiges Mitglied der Genossenschaft ist der Erwerb von einem mitgliedschaftsbegründeten Genossenschaftsanteil (Pflichtanteil) in Höhe von 300 € notwendig.

c) Für den Erwerb einer Wohnung wird noch zusätzlich ein nutzungsbezogener Genossenschaftsanteil (Pflichtanteil) in Höhe von 300,00 € benötigt, zzgl. einer Kaution in Höhe von zwei Nettokaltmieten.

 

2. Wie kann ich die Mitgliedschaft bei der
    Genossenschaft kündigen?

Das Mitglied kann seine Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung kündigen. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt.

 


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